Der Bundestag hat am 20.04.2023 ein Gesetz beschlossen, das die Digitalisierung der Energiewende in Deutschland vorantreiben soll. Die flächendeckende Einführung von Smart Metern ist dabei ein wichtiger Schritt.
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Intelligente Messtechnik für eine nachhaltige Energiewirtschaft: Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Durch das am 20. April 2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (20/5549) will die Ampel-Koalition den Einbau von Smart Metern beschleunigen, um eine kostengünstige und effiziente Nutzung von Energie zu fördern und das Stromnetz zu entlasten.
Countdown läuft: Bis 2032 Smart Meter Pflicht
Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen ist eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch unerlässlich, um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz von Elektroautos und Wärmepumpen erfolgreich zu gestalten. Dafür bedarf es einer Digitalisierung der Energiewende und dem Einsatz von Smart Metern.
Das neue Gesetz soll die jährlichen Kosten für Verbraucher begrenzen und die Gebühr auf 20 Euro deckeln. Die Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt, um die Kosten zu decken. Ab 2025 sollen auch flexible Stromtarife angeboten werden, und bis spätestens Ende 2032 sollen flächendeckend Smart Meter zum Einsatz kommen.
Warum der Smart-Meter-Rollout nicht vorankommt´
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster stoppte im März 2021 vorläufig die Pflicht zum Einbau von Smart Metern. Die Markterklärung, die den Smart-Meter-Rollout im Februar 2020 offiziell gestartet hatte, wurde als "voraussichtlich rechtswidrig" bezeichnet. Die Entscheidung betraf nur die Klägerfirmen, nicht jedoch Wohnungsunternehmen, die noch nicht zur Installation verpflichtet waren.
Zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bei Smart Metern sind Smart Meter Gateways notwendig, die die Daten erfassen, verschlüsseln und weiterleiten müssen. Das Messstellenbetriebsgesetz fordert, dass mindestens drei unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme bereitstellen müssen.
Vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren am 25.5.2022 hat das BSI überraschend seine Entscheidung, die Marktverfügbarkeitserklärung aufzuheben, bekannt gegeben. Stattdessen hat die Behörde eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, um sicherzustellen, dass der Rollout fortgesetzt werden kann. Dadurch können die Messstellenbetreiber den Einbau und Weiterbetrieb der Technologie ohne Unterbrechungen fortsetzen.
Der Smart-Meter-Rollout: Eine Chance für die Energiewende?
Bundeswirtschaftsminister Habeck hat am 20. Oktober 2022 auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket angekündigt, um den politischen Neustart des Smart-Meter-Rollouts zu fördern. Die Maßnahmen sollen bürokratische und rechtliche Hürden aus dem Weg räumen und somit eine schnellere Einführung der Smart-Meter-Technologie ermöglichen. Das entsprechende Gesetz soll im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten.
Die Bedeutung des Rollout-Fahrplans für Unternehmen und Verbraucher
- Verbraucher mit einem jährlichen Strombedarf von unter 100.000 kWh (optional unter 6.000 kWh) und Erzeuger mit einer Leistung von bis zu 25 kW (optional 1 bis 7 kW) können ab sofort und bis zum Ende des Jahres 2024 von einem agilen Rollout Gebrauch machen, wie eine neue Regelung besagt.
- Die neue Regelung verlangt ab 2025 von Verbrauchern mit einem Stromverbrauch von weniger als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von weniger als 100 kW die Umsetzung des vollen Funktionsumfangs für den Rollout. Eine 20-prozentige Umsetzung bis zum 1. Dezember 2025 und eine 50-prozentige Umsetzung bis zum 31. Dezember 2028 sind erforderlich, während eine 95-prozentige Abdeckung bis zum 31. Dezember 2030 angestrebt wird.
- Im Jahr 2025 wird es zulässig sein und ab 2028 verpflichtend für Verbraucher mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von mehr als 100 kW, einen Rollout durchzuführen. Bis zum 31. Dezember 2032 müssen 95 Prozent der betroffenen Nutzer den Rollout abgeschlossen haben. Der Rollout muss bis zum 31. Dezember 2028 zu 20 Prozent und bis zum 31. Dezember 2030 zu 50 Prozent abgeschlossen sein.
Am 11. Januar 2023 stimmte das Kabinett einem Entwurf der Bundesregierung zu, der wortgleich war. Dieser Entwurf wurde nun als erledigt erklärt. Wenn Gesetzesvorhaben eilig sind, werden oft wortgleiche Entwürfe im Bundesrat oder im Bundestag eingebracht, um eine parallele Beratung zu ermöglichen.